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Kostenlose, vertrauliche Fallprüfung — europäische Rechtsberatung zur Rückholung von Betrugsgeldern seit 1995
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Abdeckung

Europa als ein Fall behandelt — nicht als siebenundzwanzig

Grenzüberschreitende Fälle bleiben aus einem vorhersehbaren Grund stecken: Jede Behörde sieht nur ihr eigenes Bruchstück. Wir führen eine einzige Beweisakte und reichen daraus in jede betroffene Rechtsordnung ein, sodass der Fall als ein zusammenhängender Vorgang gelesen wird und nicht als Reihe unverbundener Anzeigen.

27
Europäische Rechtsordnungen
13+
Behördenkanäle
6
Sprache
1995
Tätig seit

Westeuropa

  • Irland
  • Frankreich
  • Belgien
  • Niederlande
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  • Vereinigtes Königreich

Südeuropa

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Nord- und Baltikum

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Südosteuropa

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  • Rumänien
  • Bulgarien

Die Kanäle, die wir koordinieren

Unterschiedliche Betrugsformen gehören zu unterschiedlichen Stellen. Alles an die Polizei zu schicken ist der häufigste Grund, warum eine Meldung leise versandet. Über diese Kanäle leiten wir unsere Eingaben.

Nationale Einheiten für Cyber- und Wirtschaftskriminalität

Strafanzeigen in der Rechtsordnung des Verlusts und, soweit einschlägig, dort, wo die Gelder gelandet sind. Eingereicht bei der Spezialeinheit, nicht bei einer allgemeinen Stelle.

Finanz- und Marktaufsichtsbehörden

Beschwerden gegen zugelassene Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Wertpapiervermittler — einschließlich Firmen, die eine Zulassung fälschlich behaupten.

Zentrale Meldestellen für Finanztransaktionen

Verdachtsmeldungen, wenn Betrugserlöse über Konten innerhalb des regulierten Systems geflossen sind.

Datenschutzbehörden

Wenn personenbezogene Daten im Rahmen des Betrugs erhoben, missbraucht oder unrechtmäßig übermittelt wurden.

Ombudsstellen und Schlichtungssysteme

Eskalation, wenn eine Bank oder ein Zahlungsinstitut eine Erstattung oder Beschwerde ohne tragfähige Begründung abgelehnt hat.

Empfängerinstitute und Handelsplätze

Unmittelbare förmliche Aufforderungen und Sperrersuchen an Banken, Zahlungsinstitute und Kryptowerte-Dienstleister, die nachverfolgte Gelder halten oder hielten.

Wir sind eine unabhängige private Kanzlei. Wir sind keine Behörde, handeln nicht in deren Auftrag, und keine Behörde akkreditiert oder beaufsichtigt unsere Rückholarbeit. Koordination bedeutet korrektes Einreichen, vollständige Kooperation und beharrliches Nachfassen — nicht die Steuerung eines Ergebnisses.

Warum der grenzüberschreitende Teil alles entscheidet

Eine typische Sache betrifft das Wohnsitzland, das Land der Empfängerbank, das Land der Zulassung eines Vermittlers und das Land eines Handelsplatzes oder einer Mantelgesellschaft. Getrennt eingereicht sieht jede Behörde einen kleinen Verlust ohne Kontext und priorisiert entsprechend. Als eine zusammenhängende Akte eingereicht, mit beigefügter Nachverfolgung und Querverweisen auf verwandte Sachen, lesen sich dieselben Tatsachen als organisierte Vorgehensweise — und werden auch so behandelt.

  • Eine Beweisakte, je Rechtsordnung übersetzt und angepasst statt neu geschrieben.
  • Paralleleingaben zeitlich abgestimmt, damit Eingangsbestätigungen abgeglichen werden können.
  • Verwandte Sachen gebündelt, wenn Betreiber, Wallets oder Infrastrukturen übereinstimmen.
  • Eine Fallverantwortung, die das Gesamtbild hält — in Ihrer Sprache.

Fälle bleiben selten in einem Land.

Die Akte auch nicht. Lassen Sie die zuständigkeitsrechtliche Lage kostenlos prüfen.